Ertragsteuerliche Pauschalierungsmöglichkeiten bei Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen, kann neben dem Betriebsausgabenpauschale von 6 % auch noch das Vorsteuer-Pauschale in Höhe von 1,8 % des Umsatzes abgezogen werden. Dies unabhängig davon, ob der Geschäftsführer Umsatzsteuer abführt oder nicht. Diese Pauschalierung wird oft vergessen !

Als Gewinnfreibetrag kann nur der Grundfreibetrag iHv max. EUR 3.900,00 zuerkannt werden, wenn die Basispauschalierung mit 6 % in Anspruch genommen wird. Ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag steht in diesem Fall nicht zu.

Steuertipp:

Optimieren Sie diese Pauschalierungen. Aufwendungen für die Geschäftsführertätigkeit sind direkt von der GmbH zu tragen, sodass die Pauschalierung mit 6 % günstiger ist. Vergessen Sie nicht die zusätzliche Vorsteuer-Pauschalierung. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Steuerberater.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin