Keine Pflichtversicherung für Gewerbetreibende (daher nicht für Gesellschafter, Freiberufler und Neue Selbständige) bei geringfügiger Beschäftigung über Antrag (!!) in der Pensions- und Krankenversicherung.
Für diese Befreiung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
1. Ein Ausnahmeantrag muss gestellt werden. Gilt dann ab dem 1.1. des laufenden Kalenderjahres oder mit Monatserstem nach Antragstellung.
2. Umsätze bis max. EUR 30.000,00 (ein einmaliges Überschreiten um 15 % innerhalb von fünf Jahren ist unschädlich)
3. jährlichen Einkünfte dürfen die Geringfügigkeitsgrenze (2012 = 4.515,12) nicht übersteigen und
4. in den letzten 5 Jahren dürfen nicht mehr als 12 GSVG-Pflichtmonate vorliegen oder das Regelpensionsalter wurde vollendet oder das 57. Lj wurde vollendet und die letzten 5 Jahre vor der Antragstellung wurden die Voraussetzungen laut Punkt 2 und 3 erfüllt.
Tipp:
Voraussetzungen checken, Antrag stellen und durch gezielten Zufluss/Abfluss von Betriebsausgaben/einnahmen das Ergebnis steuern, sodass nicht durch geringfügiges Überschreiten der Einkunftsgrenzen die volle Versicherungspflicht entsteht.