Befreiung für Kleinstunternehmer in der Gewerblichen Sozialversicherung

25 Mrz 2012
by Daniela Muehlmann

Keine Pflichtversicherung für Gewerbetreibende (daher nicht für Gesellschafter, Freiberufler und Neue Selbständige) bei geringfügiger Beschäftigung über Antrag (!!) in der Pensions- und Krankenversicherung.

Für diese Befreiung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

1. Ein Ausnahmeantrag muss gestellt werden. Gilt dann ab dem 1.1. des laufenden Kalenderjahres oder mit Monatserstem nach Antragstellung.
2. Umsätze bis max. EUR 30.000,00 (ein einmaliges Überschreiten um 15 % innerhalb von fünf Jahren ist unschädlich)

3. jährlichen Einkünfte dürfen die Geringfügigkeitsgrenze (2012 = 4.515,12) nicht übersteigen und

4. in den letzten 5 Jahren dürfen nicht mehr als 12 GSVG-Pflichtmonate vorliegen oder das Regelpensionsalter wurde vollendet oder das 57. Lj wurde vollendet und die letzten 5 Jahre vor der Antragstellung wurden die Voraussetzungen laut Punkt 2 und 3 erfüllt.

Tipp:

Voraussetzungen checken, Antrag stellen und durch gezielten Zufluss/Abfluss von Betriebsausgaben/einnahmen das Ergebnis steuern, sodass nicht durch geringfügiges Überschreiten der Einkunftsgrenzen die volle Versicherungspflicht entsteht.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin