Vorsteuerrückerstattung in EU-Mitgliedstaaten bis 30.09.2014

Österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2013 in den EU-Mitgliedstaaten rückerstatten lassen wollen, haben bis zum 30.09.2014 den Antrag über Finanzonline einzureichen. Belege sind grundsätzlich nicht mehr mitzusenden, können aber vom ausländischen Finanzamt verlangt werden.

Der Erstattungsbetrag muss mindestens EUR 500,00 betragen.

Ich unterstütze Sie gerne dabei!

 

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin