Der Gewinnfreibetrag steht nur selbständig Erwerbstätigen zu und ist als Steuerbegünstigung zum Ausgleich der begünstigten Besteuerung der Sonderzahlungen von Dienstnehmern gedacht. Der Gewinnfreibetrag beträgt 13 % des Gewinnes und ist gedeckelt mit 45.350,00.
Der Grundfreibetrag von 13% (3.900,00) steht bis zu einem Gewinn von EUR 30.000,00 zu. Darüber hinaus sind begünstigte Investitionen notwendig, um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend zu machen.
Berechnen Sie daher das vorläufige Ergebnis 2014 und nutzen Sie den Gewinnfreibetrag 2014 zur Gänze aus. Besprechen Sie sich daher mit dem Steuerberater.