Investitionen vor dem Jahresende

18 Nov 2014
by Daniela Muehlmann

Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen und bis zum 31.12.2014 in Betrieb nehmen, können Sie für 2014 noch die Halbjahres-Abschreibung geltend machen und somit Steuern sparen. Die Bezahlung muss nicht bis zum 31.12.2014 erfolgen.

Investitionen mit Anschaffungskosten bis zu EUR 400,00 können sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden.

Prüfen Sie daher, ob eventuell Investitionen für das Jahr 2015 noch vorgezogen werden können.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin