Anmeldung Dienstnehmer: Kontrolle durch Finanzpolizei

Neue Dienstnehmer müssen rechtzeitig vor dem Arbeitsbeginn angemeldet werden. Die Finanzpolizei kontrolliert die rechtzeitige Anmeldung und zwar auch die Uhrzeit der Übermittlung in das elektronische Datensammelsystem der Sozialversicherung.

Strafen bei Meldeverstößen:

Es drohen Geldstrafen von € 730,– bis € 2.180,–, im Wiederholungsfall in Höhe von bis zu
€ 5.000,– für jede nicht angemeldete Person.

Bei erstmaligem Verstoß (keine Betretung wegen verspäteter Anmeldung in den letzten 12 Monaten) und unbedeutenden Folgen ist eine Strafreduktion auf € 365,– möglich.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin