Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialbetrug ab 01.01.2016

Durch das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz werden weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialbetrug in der Zusammenarbeit verschiedener Behörden und Sozialversicherungsträger geregelt.

Sozialbetrug ist insbesondere, wenn

  • vorsätzliches Beiträge durch den Dienstgeber dem Versicherungsträge vorenthalten werden
  • jemand eine Anmeldung zur SV/BUAG in Auftrag gibt mit dem Wissen, dass die Beiträge nicht vollständig geleistet werden
  • Personen gewerbsmäßig ohne Gewerbeberechtigung überlassen werden
  • größere Zahl illegal erwerbstätiger Personen beschäftigt werden
  • Personen mit dem Vorsatz angemeldet werden, Versicherungs- und Sozial- oder sonstige Transferleistungen zu beziehen, ohne eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen (Scheinbeschäftigung)

 

In Zukunft soll eine „Scheinunternehmerliste“ beim BMF geführt werden. Weiter ist geplant, dass durch die KV-Träger eine Risiko- und Auffälligkeitsanalyse verpflichtend durchzuführen ist.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin