Durch das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz werden weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialbetrug in der Zusammenarbeit verschiedener Behörden und Sozialversicherungsträger geregelt.
Sozialbetrug ist insbesondere, wenn
- vorsätzliches Beiträge durch den Dienstgeber dem Versicherungsträge vorenthalten werden
- jemand eine Anmeldung zur SV/BUAG in Auftrag gibt mit dem Wissen, dass die Beiträge nicht vollständig geleistet werden
- Personen gewerbsmäßig ohne Gewerbeberechtigung überlassen werden
- größere Zahl illegal erwerbstätiger Personen beschäftigt werden
- Personen mit dem Vorsatz angemeldet werden, Versicherungs- und Sozial- oder sonstige Transferleistungen zu beziehen, ohne eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen (Scheinbeschäftigung)
In Zukunft soll eine „Scheinunternehmerliste“ beim BMF geführt werden. Weiter ist geplant, dass durch die KV-Träger eine Risiko- und Auffälligkeitsanalyse verpflichtend durchzuführen ist.