Arbeitnehmerveranlagung 2010 bis spätestens 31.12.2015 beantragen

Am 31.12.2015 endet die Frist für den Antrag der Arbeitnehmerveranlagung für 2010 zur Geltendmachung von

  • Werbungskosten, Pendlerpauschale, Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbeträge
  • Unterhaltsabsetzbeträge oder
  • Gutschrift der Negativsteuer.

Hat ein Dienstgeber im Jahr 2010 von den Gehaltsbezügen zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann diese bis spätestens 31.12.2015 beim Finanzamt mittels Rückzahlungsantrag rückgefordert werden.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin