Am 31.12.2015 endet die Frist für den Antrag der Arbeitnehmerveranlagung für 2010 zur Geltendmachung von
- Werbungskosten, Pendlerpauschale, Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
- Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbeträge
- Unterhaltsabsetzbeträge oder
- Gutschrift der Negativsteuer.
Hat ein Dienstgeber im Jahr 2010 von den Gehaltsbezügen zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann diese bis spätestens 31.12.2015 beim Finanzamt mittels Rückzahlungsantrag rückgefordert werden.