Beihilfe für Tiroler Pendler

Berufspendler können bei geringen Einkommen beim Land Tirol, Sachgebiet Arbeitsmarktförderung, rückwirkend eine Beihilfe für 2015 beantragen. Voraussetzungen sind  ein geringes Einkommen und dass die Fahrt zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur für einen Teilbetrag zumutbar war. Zudem muss die Strecke zwischen Wohn- und Arbeitsort bei Tagespendlern mindestens 20 km, bei Wochenendpendlern mindestens 100 km betragen und das Dienstverhältnis muss mindestens sechs Monate gedauert haben.

Die Einkommensgrenzen liegen bei 1.900,00 für Alleinstehende und 2.700,00 für Zwei-Personen-Haushalte und steigen um 200,00 für jede weitere Person im Haushalt.

Anträge können nur online bis 30.06.2016 gestellt werden:

Antrag Pendlerförderung

 

 

 

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin