Handwerkerbonus bis 2017 verlängert

Das Plenum des Nationalrates hat am 18.5.2016 die Regierungsvorlage beschlossen, mit welcher der Bonus auf Handwerkerleistungen ab Juni 2016 und für das Jahr 2017 wiedereingeführt wird. Gefördert werden 20 % der Handwerkerleistung bis höchstens EUR 3.000,-, dh der maximale Förderbetrag pro Förderungswerber beträgt EUR 600,- pro Jahr.
Neu ist, dass aufgrund der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht auch bar bezahlte Rechnungen an den Handwerker zur Antragstellung des Handwerkerbonus akzeptiert werden.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin