Das Plenum des Nationalrates hat am 18.5.2016 die Regierungsvorlage beschlossen, mit welcher der Bonus auf Handwerkerleistungen ab Juni 2016 und für das Jahr 2017 wiedereingeführt wird. Gefördert werden 20 % der Handwerkerleistung bis höchstens EUR 3.000,-, dh der maximale Förderbetrag pro Förderungswerber beträgt EUR 600,- pro Jahr.
Neu ist, dass aufgrund der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht auch bar bezahlte Rechnungen an den Handwerker zur Antragstellung des Handwerkerbonus akzeptiert werden.