20 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Sparpaket 2012 (Stabilitätsgesetz) – Immobilienertragsteuer neu

Wie schon letzte Woche berichtet, wird die Spekulationsfrist für Veräußerungen von Liegenschaften im Privatvermögen ab 01.04.2012 abgeschafft.
Somit ergeben sich folgende Konsequenzen:
Für Veräußerungen von Neuvermögen (Anschaffung ab 01.04.2002) wird die Spekulationsfrist ab 01.04.2012 aufgehoben. Es gibt für dieses Vermögen „kein Entrinnen“ aus der neuen Immobilienertragsteuer. Die Besteuerung erfolgt in Zukunft mit 25 % KEST. Eine Option zur Regelbesteuerung bleibt bestehen. Diese wird günstig sein, wenn der Durchschnittssteuersatz für das gesamte Einkommen im Kalenderjahr unter 25 % liegt.
Ein Inflationsabschlag wurd ebenfalls eingeführt. Danach vermindern sich die Einkünfte (Veräußerungserlös – Anschaffungskossten) ab dem 11. Jahr nach dem  Zeitpunkt der Anschaffung jährlich um 2 % höchstens um 50%.

Für Veräußerungen von Altvermögen (Anschaffungen vor dem 01.04.2002 bzw. Umwidmung vor dem 01.01.1988) erfolgt die Besteuerung mit 3,5 % vom Veräußerungserlös. Der Steuersatz von 3,5 % errechnet sich dadurch, dass nur ein Wertzuwachs von 14 % unterstellt wird, der mit 25 % KEST belastet wird.
Bei Liegenschaften, die ab dem 01.01.1988 umgewidmet wurden, beträgt die Steuerbelastung 15 % vom Veräußerungserlös. Dh hier wird ein Wertzuwachs von 60 % unterstellt, der wiederum mit 25 % KEST besteuert wird.
Auf Antrag kann ein niedrigerer Wertzuwachs nachgewiesen und besteuert werden.
Steuertipp für Altvermögen:
Ein Verkauf bis 31.03.2012 ist grundsätzlich zu empfehlen, wenn von vornherein die Absicht besteht, die Liegenschaft zu veräußern.

Denn Verkäufe, die bis zum 31.03.2012 nur deshalb erfolgen, um der neuen Immobilienertragsteuer zu „entkommen“, rechnen sich oft aufgrund der hohen Kapitalverkehrssteuerbelastung nicht.

Einzelfälle sind daher genau zu prüfen – kontaktieren Sie Ihren Steuerberater !

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin