19 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Steuerliche Begünstigungen für Kinder (V)

Kinderbetreuungskosten können bis zu EUR 2.300,00 pro Kind (bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres) und Jahr als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden.
Steuertipp:
Der Partner, der die höheren Einkünfte hat, sollte die Kinderbetreuungskosten bezahlen. Somit wird der Steuereffekt erhöht.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin