23 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Steueroptimale Realisation von Wertveränderungen des Kapitalvermögens im Jahr 2012
(Teil I)

Optimierungsüberlegungen bei im Privatvermögen gehaltenen  Kapitalgesellschaftsanteilen (Beteiligung der letzten 5 Jahre unter 1 %)

Die Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen treten mit 01.04.2012 in Kraft, daher ergibt sich mE Beratungs- und Optimierungsbedarf.
Bei derartigen Anteilen (zB Aktien), die nach dem 31.12.2010 angeschafft wurden,  kann in Abhängigkeit vom Realisationszeitpunkt ein Spekulationsgeschäft oder eine Wertänderung vorliegen, die der neuen Vermögenszuwachssteuer unterliegt.
Ein Spekulationsgeschäft liegt bei einer Veräußerung bis zum 31.03.2012 vor. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:

  • Anschaffungsnebenkosten und Werbungskosten sind bei der Bemessungsgrundlage abzuziehen
  • Steuersatz: nach Tarif (Spitze 50%)
  • Verlustausgleich nur mit anderen Spekulationseinkünften

Veräußerung ab 01.04.2012 – neue Vermögenszuwachssteuer:

  • Bei der Bemessungsgrundlage nur die Anschaffungskosten, aber ohne Nebenkosten und sonstigen Werbungskosten abzuziehen
  • Besonderer Steuersatz von 25 % bzw. normaler Tarif, wenn günstiger
  • Verlustausgleich zT mit anderen sonderbesteuerten Kapitaleinkünten (zB Zinserträge und Zuwendungen aus Privatstiftungen  ausgeschlossen)

Aufgrund der unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen,  Steuersätzen und Möglichkeiten des Verlustausgleichs sind mE Optimierungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater zu diskutieren.
Mit zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofes in Deutschland wurde festgestellt, dass kein Missbrauch vorliegt, wenn eine Aktie nach kurzer Zeit wieder gekauft wird (Seminar STB Marschner zur Vermögenszuwachsteuer).

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin