21 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Aktuelle BMF-Information:

Meldungen über Auslandszahlungen sind in elektronischer Form bis spätestens Ende Februar zu übermitteln. Da die elektronische Meldung aber aus technischen Gründen über ELDA erst frühestens zum 01.03.2012 möglich sein wird, bestehen seitens des BMF keine Bedenken, wenn derartige Mitteilungen bis spätestens 31.03.2012 in elektronischer Form übermittelt werden.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin