Steuer Blog

Wissenswertes um das Thema Steuern

Beihilfe für Tiroler Pendler

Berufspendler können bei geringen Einkommen beim Land Tirol, Sachgebiet Arbeitsmarktförderung, rückwirkend eine Beihilfe für 2015 beantragen. Voraussetzungen sind  ein geringes Einkommen und dass die Fahrt zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur für einen Teilbetrag zumutbar war. Zudem muss die Strecke zwischen Wohn- und Arbeitsort bei Tagespendlern mindestens 20 km, bei Wochenendpendlern mindestens 100 km betragen und das Dienstverhältnis muss mindestens sechs Monate gedauert haben.

Die Einkommensgrenzen liegen bei 1.900,00 für Alleinstehende und 2.700,00 für Zwei-Personen-Haushalte und steigen um 200,00 für jede weitere Person im Haushalt.

Anträge können nur online bis 30.06.2016 gestellt werden:

Antrag Pendlerförderung

 

 

 

Verpflichtende elektronische Zahlungen an das Finanzamt ab 01.04.2016

Ab 01.04.2016 müssen Zahlungen an das Finanzamt elektronisch erfolgen, wenn dies dem Steuerpflichtigen zumutbar ist.

Zumutbar ist die elektronische Überweisung dann, wenn der das E-Banking-System der Bank verwendet und über einen Internetanschluss verfügt.  Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so muss die Steuerzahlung über die Funktion „Finanzamtszahlung“ im E-Banking-System erfolgen oder im Weges des „eps“-Verfahrens, das im Finanzonline zur Verfügung steht

Eine Beschreibung des EPS-Verfahrens finden Sie unter:

https://www.finanzonline.bmf.gv.at/fon/html/eZahlung.pdf

Im Umkehrschluss bedeutet das, wenn man kein Electronic-Banking-System nutzt, aber trotzdem über einen Internetanschluss verfügt, dass man wie bisher die Zahlungen mit den herkömmlichen Zahlungsanweisungen durchführen kann. Wichtig ist aber, regelmäßig zu prüfen, ob die Zahlungen auch richtig zugeordnet wurden und eventuell einen Antrag auf Berichtigung der Verbuchung einzubringen.

19 Feb 2016
by Daniela Muehlmann

Einbeziehung von Gewinnausschüttungen in die SVA-Bemessungsgrundlage

Wie bereits in früheren Beiträgen berichtet, wird die Gewinnausschüttung zur Beitragsgrundlage in der SVA hinzugerechnet.

Das Formular zur Anmeldung der Kapitalertragsteuer für Gewinnaus-schüttungen sieht das BMF die Erfassung von Gewinnausschüttungen, die GSVG-pflichtversichert sind, vor. Ab diesem Datum erhält daher die SVA die notwendigen Informationen zur Berechnung der endgültigen Beitragsgrundlage. weiter lesen…

NOVA-Vergütung bei Veräußerung (Lieferung) eines Fahrzeuges ins Ausland durch Private ab 01.01.2016

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 29.11.2014 den Ausschluss der NoVA-Vergütung an Private und Unternehmer, die das Fahrzeug nicht überwiegend betrieblich nutzen, als verfassungswidrig aufgehoben.

Daher wurde das NoVAG mit Wirksamkeit ab 01.01.2016 geändert und wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass auch für nichtunternehmerisch genutzte Fahrzeuge ein Anspruch auf Vergütung der NoVA besteht.  Im Ergebnis kann daher ab 01.01.2016 für alle NoVA-belasteten Fahrzeuge, die dauerhaft vom Inland ins Ausland gelangen eine aliquote NoVA-Vergütung beantragt werden.

Werbungskosten noch vor dem 31.12.2015 bezahlen

Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2015 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Es sind bspw Fortbildung-, Umschulungskosten, Kosten für doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrten, Telefon-, Internetkosten, Fachliteratur absetzbar.

In 2015 gelten noch höhere Eingangssteuersätze, daher ist eine Zahlung bis 31.12.2015 in den meisten Fällen zu empfehlen, da der Steuervorteil idR höher ist.

Arbeitnehmerveranlagung 2010 bis spätestens 31.12.2015 beantragen

Am 31.12.2015 endet die Frist für den Antrag der Arbeitnehmerveranlagung für 2010 zur Geltendmachung von

  • Werbungskosten, Pendlerpauschale, Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbeträge
  • Unterhaltsabsetzbeträge oder
  • Gutschrift der Negativsteuer.

Hat ein Dienstgeber im Jahr 2010 von den Gehaltsbezügen zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann diese bis spätestens 31.12.2015 beim Finanzamt mittels Rückzahlungsantrag rückgefordert werden.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialbetrug ab 01.01.2016

Durch das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz werden weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialbetrug in der Zusammenarbeit verschiedener Behörden und Sozialversicherungsträger geregelt.

Sozialbetrug ist insbesondere, wenn

  • vorsätzliches Beiträge durch den Dienstgeber dem Versicherungsträge vorenthalten werden
  • jemand eine Anmeldung zur SV/BUAG in Auftrag gibt mit dem Wissen, dass die Beiträge nicht vollständig geleistet werden
  • Personen gewerbsmäßig ohne Gewerbeberechtigung überlassen werden
  • größere Zahl illegal erwerbstätiger Personen beschäftigt werden
  • Personen mit dem Vorsatz angemeldet werden, Versicherungs- und Sozial- oder sonstige Transferleistungen zu beziehen, ohne eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen (Scheinbeschäftigung)

 

In Zukunft soll eine „Scheinunternehmerliste“ beim BMF geführt werden. Weiter ist geplant, dass durch die KV-Träger eine Risiko- und Auffälligkeitsanalyse verpflichtend durchzuführen ist.

13 Okt 2015
by Daniela Muehlmann

Erfüllung der Registrierkassenpflicht durch Klein(st)unternehmer

Ab 01.01.2016 gilt für Unternehmer, die einen Jahresumsatz von über 15.000,00 und davon Barumsätze in Höhe von über 7.500,00 EUR erzielen, eine Registrierkassenpflicht. Das bedeutet, dass alle Bareinnahmen zum Zwecke der Losungsermittlung mit einer elektronischen Registrierkasse oder einem sonstigen elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen sind.

Dieses Aufzeichnungssystem ist ab 01.01.2017 durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen zu schützen.

Laut Informationen des BMF versteht man unter Registrierkasse jedes elektronische Aufzeichnungssystem, daher genügt eine entsprechende Software und ein Drucker. Sogar WEB-basierte Registrierkassen sind vorstellbar. Eine zusätzliche Hardware ist daher in den meisten Fällen nicht erforderlich.

Im Internet finden sich einige Anbieter. Für Klein(st)Unternehmer wurde uns eine Lösung mittels USB-Stick von CBird.at vorgeschlagen. Die Kosten hierfür betragen lt. Homepage EUR 199,00. Es wird vom BMF eine Prämie von EUR 200,00 gewährt, die mit der Einkommensteuererklärung 2015 und 2016 beantragt werden kann. Die Prämie wird allerdings nur für Aufwendungen vom 01.03.2015 bis 31.12.2016 !! gewährt.

 

Die Kosten für die die Anschaffung sind sofort in voller Höhe abzugsfähig.

Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin