Erfüllung der Registrierkassenpflicht durch Klein(st)unternehmer

13 Okt 2015
by Daniela Muehlmann

Ab 01.01.2016 gilt für Unternehmer, die einen Jahresumsatz von über 15.000,00 und davon Barumsätze in Höhe von über 7.500,00 EUR erzielen, eine Registrierkassenpflicht. Das bedeutet, dass alle Bareinnahmen zum Zwecke der Losungsermittlung mit einer elektronischen Registrierkasse oder einem sonstigen elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen sind.

Dieses Aufzeichnungssystem ist ab 01.01.2017 durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen zu schützen.

Laut Informationen des BMF versteht man unter Registrierkasse jedes elektronische Aufzeichnungssystem, daher genügt eine entsprechende Software und ein Drucker. Sogar WEB-basierte Registrierkassen sind vorstellbar. Eine zusätzliche Hardware ist daher in den meisten Fällen nicht erforderlich.

Im Internet finden sich einige Anbieter. Für Klein(st)Unternehmer wurde uns eine Lösung mittels USB-Stick von CBird.at vorgeschlagen. Die Kosten hierfür betragen lt. Homepage EUR 199,00. Es wird vom BMF eine Prämie von EUR 200,00 gewährt, die mit der Einkommensteuererklärung 2015 und 2016 beantragt werden kann. Die Prämie wird allerdings nur für Aufwendungen vom 01.03.2015 bis 31.12.2016 !! gewährt.

 

Die Kosten für die die Anschaffung sind sofort in voller Höhe abzugsfähig.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin