Einbeziehung von Gewinnausschüttungen in die SVA-Bemessungsgrundlage

19 Feb 2016
by Daniela Muehlmann

Wie bereits in früheren Beiträgen berichtet, wird die Gewinnausschüttung zur Beitragsgrundlage in der SVA hinzugerechnet.

Das Formular zur Anmeldung der Kapitalertragsteuer für Gewinnaus-schüttungen sieht das BMF die Erfassung von Gewinnausschüttungen, die GSVG-pflichtversichert sind, vor. Ab diesem Datum erhält daher die SVA die notwendigen Informationen zur Berechnung der endgültigen Beitragsgrundlage.

Es ist zu beachten, dass es bei der Berücksichtigung der Gewinnausschüttungen zur Beitragsgrundlage auf das Jahr der Ausschüttung ankommt und nicht auf das Jahr, in dem der ausschüttbare Gewinn in der Kapitalgesellschaft entstanden ist.

Die Verhandlungen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, wie mit der Zeit vor 2016 umzugehen ist, laufen noch.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin