Vorsteuerrückerstattung von ausländischen Vorsteuern

31 Mai 2016
by Daniela Muehlmann

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich auch ausländische Vorsteuern erstatten lassen.

Erstattung aus Drittländern:

Die Frist zur Erstattung von Vorsteuern für das Jahr 2015 läuft am 30.06.2016 aus. Es muss ein Antrag in Papierform samt Originalbelege gestellt werden.

Erstattung aus EU-Mitgliedstaaten:

Hier gilt eine längere Frist bis zum 30.09.2016. Die Erstattung erfolgt über Finanzonline. Die Rechnungen sind nicht im Original zu senden, sondern im elektronischen Antrag sind bestimmte Angaben zu den jeweiligen Rechnungen zu machen.

Kommentar hinterlassen:

* - Pflichtfeld

*

code

Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin