Änderungen Abschreibung Betriebsgebäude – Neu ab 2016

27 Apr 2016
by Daniela Muehlmann

Im Zuge der Steuerreform wurde die Absetzung für Abnutzung für betrieblich genutzte Gebäude einheitlich mit 2,5 % festgesetzt. Bisher waren 2%, 2,5% oder 3% möglich.

Für Betriebsgebäude, die zu Wohnzwecken vermietet werden, gilt nun ein Abschreibungssatz von 1,5% (bisher idR 2%).

In beiden Fällen ist der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer möglich.

Fazit:

Der Steuertarif wurde gesenkt und stattdessen wird sukzessive die Bemessungsgrundlage erhöht!

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin