Verschärfung bei Selbstanzeigen ab 01.10.2014

Der Nationalrat hat am 08.07.2014 beschlossen, dass Selbstanzeigen bei Finanzvergehen in Zukunft massiv teurer werden. Waren bisher nur Verzugszinsen zu zahlen,  wird künftig ein Strafzuschlag vorgeschrieben. Bisher waren erstmalige Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässige begangene Finanzdelikte straffrei und führten erst im Wiederholungsfall zu einer Abgabenerhöhung von 25 %. Wiederholte Selbstanzeigen sind in Zukunft gar nicht mehr möglich und bei der ersten Selbstanzeigen hat man nun mit Strafzuschlägen zu rechnen.

Konkret sollen bei einer Abgabenschuld bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Finanzvergehen bis 33.000,00 EUR 5 %, bis 100.000,00 EUR 15 %, bis 250.000,00 EUR 20% und bei mehr als 250.000,00 EUR 30 % Strafzuschlag fällig werden.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin