Steuerpflicht trotz Kleinunternehmerregelung im UStG (Teil 3)

Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung sind sämtliche Umsätze des Unternehmens unecht steuerbefreit. Unecht steuerbefreit bedeutet, dass auch der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist.

Der Kleinunternehmer darf keine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen, da er diese ansonsten kraft Rechnungslegung schuldet.

Bei folgenden weiteren Fällen kommt es zu einer Steuerpflicht:

  • Einfuhrumsatzsteuer für Waren, die in die EU eingeführt werden
  • Erwerbsteuer, wenn die Erwerbsschwelle überschritten wird oder darauf verzichtet wird
  • Umsatzsteuer aufgrund einer Änderung der Verhältnisse zu Vorjahre
  • Umsatzsteuer aufgrund einer Änderung der Bemessungsgrundlage in Vorjahre
  • Umsatzsteuerschuld, wo die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht

Diese Umsatzsteuerbeträge sind auch vom Kleinunternehmer zu melden und zu entrichten.

Besprechen Sie daher mit Ihrem Steuerberater, um Säumnisfolgen aus der Nichtabfuhr der Umsatzsteuer zu vermeiden.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin