Vermögenszuwachssteuer – Befreiung für Tilgungsträger

Im Rahmen von bestimmten Tilgungsplänen sind auch nach dem 01.04.2012 erworbene Wertpapiere von der Kursgewinnbesteuerung befreit.

Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung sind:

  • Tilgungsplan wurde vor dem 01.11.2011 abgeschlosssen.
  • Der Tilgungsplan muss nachweislich mit einem Darlehen in Verbindung stehen.
  • Der Tilgungsplan steht in Zusammenhang mit dem Erwerb eines Eigenheims, der Wohnraumschaffung bzw. -sanierung. Mindestens 80 % der Kreditsumme muss für der begünstigten Mittelverwendung dienen. Es können daher im Ausmaß von 20% auch nicht sonderausgabenbegünstigte Einrichtungsgegenstände aus den Kreditmitteln angeschafft werden.
  • Die Darlehensvaluta übersteigt nicht EUR 200.000,00.

Achtung !

Die Befreiung muss im Rahmen der Veranlagung beim Finanzamt BEANTRAGT werden. Die Bank zieht unabhängig von der Befreiung auf die Kursgewinne KEST ab.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin