Im Rahmen von bestimmten Tilgungsplänen sind auch nach dem 01.04.2012 erworbene Wertpapiere von der Kursgewinnbesteuerung befreit.
Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung sind:
- Tilgungsplan wurde vor dem 01.11.2011 abgeschlosssen.
- Der Tilgungsplan muss nachweislich mit einem Darlehen in Verbindung stehen.
- Der Tilgungsplan steht in Zusammenhang mit dem Erwerb eines Eigenheims, der Wohnraumschaffung bzw. -sanierung. Mindestens 80 % der Kreditsumme muss für der begünstigten Mittelverwendung dienen. Es können daher im Ausmaß von 20% auch nicht sonderausgabenbegünstigte Einrichtungsgegenstände aus den Kreditmitteln angeschafft werden.
- Die Darlehensvaluta übersteigt nicht EUR 200.000,00.
Achtung !
Die Befreiung muss im Rahmen der Veranlagung beim Finanzamt BEANTRAGT werden. Die Bank zieht unabhängig von der Befreiung auf die Kursgewinne KEST ab.