Nicht vergessen – Negativsteuer beim Finanzamt abholen !

Ein Alleinverdiener oder Alleinerzieher mit Einkünften bis maximal EUR 11.000,00 kann bei seinem Finanzamt (Vordruck E 5) den Antrag  auf Auszahlung der Negativsteuer in Höhe des Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrages samt Kinderzuschlägen stellen.

Die Negativsteuer beträgt bei einem Steuerpflichtigen, der nicht Alleinverdiener oder Alleinerzieher ist, höchstens 110,00 EUR, bei einem Alleinverdiener oder Alleinerzieher

  • EUR 494,00 mit einem Kind
  • EUR 669,00 mit zwei Kindern
  • ab drei Kindern gibt es zusätzlich EUR 220,00 je Kind

Anspruch auf die Negativsteuer können auch unechte Ferialpraktikanten und Teilzeitbeschäftigte haben.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin