Ein Alleinverdiener oder Alleinerzieher mit Einkünften bis maximal EUR 11.000,00 kann bei seinem Finanzamt (Vordruck E 5) den Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer in Höhe des Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrages samt Kinderzuschlägen stellen.
Die Negativsteuer beträgt bei einem Steuerpflichtigen, der nicht Alleinverdiener oder Alleinerzieher ist, höchstens 110,00 EUR, bei einem Alleinverdiener oder Alleinerzieher
- EUR 494,00 mit einem Kind
- EUR 669,00 mit zwei Kindern
- ab drei Kindern gibt es zusätzlich EUR 220,00 je Kind
Anspruch auf die Negativsteuer können auch unechte Ferialpraktikanten und Teilzeitbeschäftigte haben.