Steueroptimale Realisation von Wertveränderungen des Kapitalvermögens

Verlustausgleich im Übergangsjahr 2012

Wenn Wertverluste realisiert werden, ist zu unterscheiden, ob diese noch unter das „alte“ Besteuerungsregime fallen oder nicht. Denn nach dem 31.03.2012 realisierte Wertverluste, die bereits unter die Vermögenszuwachssteuer fallen, können nicht mit  positiven Spekulationseinkünften  ausgeglichen werden. Ein Ausgleich mit laufenden Einkünften aus dem Altbestand ist jedoch zulässig.
Meines Erachtens sind durch die Übergangsregelungen im Jahr 2012 derart komplizierte und für den Normalbürger unverständliche Regelungen in Kraft getreten, dass nur gehofft werden kann, dass die Politik in Hinkunft Gesetze erlässt, die dann nicht noch ein paar Mal geändert werden müssen und daher komplizierte Übergangsbestimmungen erlassen werden.
Sollten Verluste in diesem Jahr aus Ihren im Privatvermögen gehaltenen Kapitalanlagen entstehen, sprechen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater ab, um diese bestmöglich auszugleichen. Ein Verlustvortrag ist nämlich nicht zulässig und somit wären diese Verluste verfallen.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin