Erhöhte Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung nicht vergessen !

Als Werbungskosten kommen alle Ausgaben in Betracht, die mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen und von Ihnen selbst getragen werden, zB Aufwendungen für Seminare, Fahrtkosten, Fachzeitschriften (-bücher), typische Berufsbekleidung, Werkzeuge, Abschreibung von einem Computer (Privatanteil 40 % idR), Internet etc.

Weiter können auch Kosten für Familienheimfahrten (Fahrten zwischen Wohnsitz ab Arbeitsort und Familienwohnsitz) bis max EUR 222,00 pro angefangenen Monat abgesetzt werden. Bei befristeter Auswärtstätigkeit sind auch Kosten für die doppelte Haushaltsführung zu berücksichtigen.
Machen Sie sich daher eine Aufstellung Ihrer Kosten samt Belegen zum Nachweis für das Finanzamt.

 

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin