Optimierungsüberlegungen bei im Betriebsvermögen gehaltenen Kapitalvermögen

Wertveränderungen von diesen Wirtschaftsgütern wurden bisher im Betriebsvermögen steuerlich erfasst. Sie sind bei Veräußerungen bis zum 01.04.2012 mit dem progressiven Einkommensteuertarif (bzw. halber Durchschnittssteuersatz bei qualifizierten Beteiligungen) zu besteuern. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes sind Anschaffungsnebenkosten zu berücksichtigen.

Ein nach dem 31.03.2012 realisierter Überschuss kann mit dem besonderen Steuersatz von 25 % bzw. mit dem progressiven Tarif besteuert werden. In beiden Fällen dürfen aber keine Anschaffungsnebenkosten angesetzt werden !
Steuertipp:
Daher sind Optimierungsüberlegungen anzustellen. Realisations- sachverhalte sollten so gestaltet werden, dass sie eine möglichst geringe Steuerlast nach sich ziehen.  Ob zu diesem Zweck eine Wertrealisation noch vor dem 01.04.2012 empfehlenswert ist, besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin