Pendlerpauschale – Neue Regelungen hinsichtlich Unzumutbarkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels

Bislang enthielten die Lohnsteuerrichtlinien eine „starre“ Unzumutbarkeitsstaffel, die festlegte, welche Wegzeit für eine bestimmte Wegstrecke noch zumutbar war.

Diese Regelung wird nun durch folgende flexible Staffelung der zumutbaren Wegzeiten ersetzt:

1. Jedenfalls zumutbar, ist eine Wegzeit von 90 Minuten mit dem Massenbeförderungsmittel für die einfache Wegstrecke.

2. Jedenfalls unzumutbar, ist eine Wegzeit von mehr als 2,5 Stunden mit dem Massenbeförderungs-mittel für die einfache Wegstrecke.

3. Dazwischen ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, wenn die Wegzeit mit dem Massenbeförderungsmittel höchstens drei mal so lange dauert als die Fahrzeit mit dem KFZ.

Beispiele enthalten die Lohnsteuerrichtlinien, die auf der BMF-Homepage (FINDOK) abrufbar sind.

Für bereits laufende Pendlerpauschalien ist die Neuregelung spätestens ab 2013 anzuwenden.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin