Wechsel zwischen Kleinunternehmerbefreiung und Regelbesteuerung

Unerwartetes Unterschreiten der Umsatzgrenze

Geht der Unternehmer zunächst von der Steuerpflicht (dh vom Überschreiten der Umsatzgrenze iHv EUR 30.000,00 netto) aus und stellt sich in weiterer Folge heraus, dass die Umsatzgrenze unterschritten wird, so ist folgendes zu veranlassen:

Entweder sind die bisher ausgestellten Rechnungen zu berichtigen, ansonsten schuldet der Unternehmer die Umsatzsteuer aufgrund der Rechnungslegung.

Oder der Unternehmer gibt eine Optionserklärung zur Steuerpflicht beim Finanzamt ab. Zur Optionserklärung siehe die vorherigen Blogs.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin