Kernstück der Steuerreform ist ein neues Tarifmodell mit sieben statt bisher vier Steuerstufen.
- Einkommen bis EUR 11.000,00 bleiben wie bisher steuerfrei.
- Stufe bis EUR 18.000,00 – Steuersatz 25 % (statt bisher 36,5 %)
- Stufe bis EUR 31.000,00 – Steuersatz 35 %
- Stufe bis EUR 60.000,00 – Steuersatz 42 %
- Stufe bis EUR 90.000,00 – Steuersatz 48 %
- bis EUR 1.000.000,00 – Steuersatz 50 %
- darüber 55 %
Neben der Tarifreform sind noch folgende Entlastungen vorgesehen:
- Erhöhung der Absetzbeträge für Dienstnehmer auf EUR 400,00 (statt bisher EUR 345,00)
- Erhöhung Kinderabsetzbetrag auf EUR 440,00 pro Kind (statt bisher EUR 220,00)
- Die Negativsteuer für Kleinverdiener wird von EUR 110,00 auf EUR 400,00 erhöht (Begrenzung mit 50 % der Sozialversicherungsbeiträge)
- Erhöhung Pendlerzuschlag für geringverdienende Pendler.
- Bei niedrigen Pensionen soll eine Negativsteuer von EUR 110,00 zur Gutschrift gelangen.
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.