Steuerreform 2015/2016 neues Tarifmodell

Kernstück der Steuerreform ist ein neues Tarifmodell mit sieben statt bisher vier Steuerstufen.

  • Einkommen bis EUR 11.000,00 bleiben wie bisher steuerfrei.
  • Stufe bis EUR 18.000,00 – Steuersatz 25 % (statt bisher 36,5 %)
  • Stufe bis EUR 31.000,00 – Steuersatz 35 %
  • Stufe bis EUR 60.000,00 – Steuersatz 42 %
  • Stufe bis EUR 90.000,00 – Steuersatz 48 %
  • bis  EUR 1.000.000,00 – Steuersatz 50 %
  • darüber 55 %

 

Neben der Tarifreform sind noch folgende Entlastungen vorgesehen:

 

  • Erhöhung der Absetzbeträge für Dienstnehmer auf EUR 400,00 (statt bisher EUR 345,00)
  • Erhöhung Kinderabsetzbetrag auf EUR 440,00 pro Kind (statt bisher EUR 220,00)
  • Die Negativsteuer für Kleinverdiener wird von EUR 110,00 auf EUR 400,00 erhöht (Begrenzung mit 50 % der Sozialversicherungsbeiträge)
  • Erhöhung Pendlerzuschlag für geringverdienende Pendler.
  • Bei niedrigen Pensionen soll eine Negativsteuer von EUR 110,00 zur Gutschrift gelangen.

 

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin