Steuerreform 2015/2016: Erhöhung der Immobilienertragsteuer

Zur Gegenfinanzierung der Tarifreform soll die Immobilienertragsteuer von derzeit 25 % auf 30% erhöht werden.

Weiter soll die Bemessungsgrundlage ausgedehnt werden und der Inflationsabschlag für Neuvermögen abgeschafft werden. Derzeit kann bei Verkauf von Neuvermögen (Vermögen, dass am 01.04.2012 nicht steuerhängig war) ab dem 11. Besitzjahr ein Inflationsabschlag von 2 % p.a. (max. 50%) in Abzug gebracht werden.

Die Anhebung soll mit 01.01.2016 in Kraft treten. Geplante Grundstücksverkäufe sollten daher wenn möglich noch in 2015 durchgeführt werden.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin