Kleinunternehmer – Wann ist eine Vorsteuerkorrektur vorzunehmen ?

Bei einem Wechsel von der Befreiung zur Regelbesteuerung oder umgekehrt kommt es in Bezug auf den Vorsteuerabzug zu einer Änderung der Verhältnisse.

Bei einem unterjährigen Überschreiten der Umsatzgrenze steht für die Vorleistungen aus dem laufenden KJ nachträglich ein Vorsteuerabzug zu.

Bei einem unterwarteten Unterschreiten der Umsatzgrenze sind die für das laufende KJ bereits abgezogenen Vorsteuern wieder rückzuerstatten, sofern nicht ein Regelbesteuerungsantrag gestellt wird. Bei Vorleistungen aus Vorjahren ist ebenfalls zu prüfen, ob eine Vorsteuerkorrektur stattzufinden hat.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin