Alters-, Pflegeheim-, Pflegekosten – Was ist als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ?

17 Mrz 2012
by Daniela Muehlmann

Die Kosten der Unterbringung und Verpflegung stellen grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung dar, wenn nicht eine Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit derartige Aufwendungen verursacht.

Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim führen bei einer Unterbringung aus Altersgründen zu keiner außergewöhnlichen Belastung, da diese nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht außergewöhnlich sind.
Allfällige Pflegegelder sowie öffentliche Zuschüsse sind von den Kosten abzuziehen. Trägt ein Unterhaltsverpflichteter (zB Kind) die Pflegeheimkosten und besteht ein konkreter Zusammenhang der Kostentragung mit einer Vermögensübertragung an den Unterhaltsverpflichteten, kann dieser erst bei einer tatsächlichen Vermögensbelastung eine außergewöhnliche Belastung geltend machen.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin