Bis spätestens Ende Februar muss der Dienstgeber den Lohnzettel an das Finanzamt elektronisch übermitteln. Ab diesem Zeitpunkt kann die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt werden. Wenn Sie Ihre persönliche Steuererklärung vom Steuerberater erstellen, sprechen Sie mit ihm auch über die Arbeitnehmerveranlagung für Ihre Familienmitglieder. Leider passiert es immer wieder, dass Steuergutschriften nicht lukriert werden, weil man einfach darauf vergisst !